Der Berufungsprozess gegen Schlagersängerin Melanie Müller (37) wegen des Vorwurfs, den Hitlergruß gezeigt zu haben, beginnt noch vor Weihnachten. Die frühere RTL-Dschungelkönigin steht am kommenden Donnerstag (18. Dezember) vor dem Landgericht Leipzig, wie das Gericht mitteilte. 

Das Amtsgericht Leipzig hatte Müller im August 2024 wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro, also 80.000 Euro, verurteilt. Dagegen hatte die heute 37-Jährige Berufung eingelegt. Das Gericht hat weitere Termine für den 5. und 12. Januar angesetzt.

Gericht: Müller hatte mehrmals den Hitlergruß gezeigt

Laut erstinstanzlichem Urteil hatte Müller bei einem Konzert in Leipzig im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Zudem hatten Ermittler bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt. Bei dem Strafmaß war der Richter am Amtsgericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert – also 5.700 Euro. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert.

Schlagersängerin hatte Vorwürfe zurückgewiesen

Müller hatte die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger stets zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl erklärt. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: «Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi». Zudem habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.

Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel der RTL-Dschungelshow «Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!» und war danach noch in zahlreichen TV-Formaten zu sehen.